WAS UNS UNTERSCHEIDET

05_KEIN RISIKO FÜR SIE

Qualitätssicherung, Recht & Deklaration

Rechtliche Vorgaben

Wenn Sie ein neues Produkt auf den Markt zu bringen, müssen rechtliche Vorgaben und Regularien erfüllt werden. Vom Stabilitätstest über Keimbelastungsprüfungen, dermatologische Test bis zur Sicherheitsbewertung – diese Leistungen werden von unabhängigen, externen Instituten  für Sie durchgeführt und dokumentiert. Grundlage ist dabei die europäische 7. Änderungsrichtlinie der Kosmetikverordnung. Sie gilt für Entwicklung, Produktion und Dokumentation.

Höchste Produktqualität braucht Hygiene, Qualitätskontrollen und Dokumentationen.

 

Notifizierung in Brüssel

Apropos: zur Dokumentation zählt auch die Notifizierung der Produkte.

Wenn Sie eine Marke unter Ihrem Namen einführen und vermarkten, so sind Sie der „Inverkehrbringer“.

Der Gesetzgeber will wissen, wer ist auf dem Kosmetikmarkt unterwegs, und welche Produkte sind auf dem Markt.

Für diese Informationen benötigt er eine Notifizierung Ihrer Produkte in Brüssel. Damit entfallen alle bisherigen nationalen Anmeldungen.

Wir wollen Ihnen Ihr Leben erleichtern. Sie kümmern sich ausschließlich um den Verkauf.

Wir – als Ihr Private Label Lohnhersteller – erledigen alle anderen Aufgaben für Sie: dazu zählen bei uns auch die Notifizierung Ihrer Produkte und sogar die Notifizierung Ihres Unternehmens.

Unsere Mitarbeiter haben umfangreiche Schulungen zur Notifizierung absolviert und kennen die Programme.

Damit sparen Sie sich das Einarbeiten in die EDV Programme in Brüssel. Das nennen wir sorglose Produktentwicklung.

Verantwortliche Person

Und wir bieten Ihnen einen weiteren sensationellen Service, den ganz wenige Lohnhersteller anbieten: wir tragen die Verantwortung als „verantwortliche Person“.

Das bedeutet für Sie: Wir stehen als Hersteller auf dem Produkt und dokumentieren gegenüber Verbraucher und gesetzlichen Behörden die Verantwortung.

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